Kompetenz im Brandschutz

Problem

Wurden an Ihrer Brandschutzanlage im Laufe der Jahre auch schon mehrere Erweiterungen oder Umbauten vorgenommen? Verlieren Sie da auch schon mal den Überblick und suchen nach wichtigen Informationen?

Eine unübersichtliche und veraltete Dokumentation ist immer dann besonders ärgerlich, wenn es um einen Umbau oder die Frage der Erweiterbarkeit von bestehenden Brandschutzanlagen geht. Darüber hinaus ist eine vollständige Dokumentation nach VdS CEA 4001 vorgeschrieben.

Umso unerfreulicher ist es, wenn eine lückenhafte Dokumentation Ihren Entscheidungsprozess unnötig verzögert und Einzelinformationen in den unterschiedlichen Fachabteilungen erfragt werden müssen oder gar nicht mehr ermittelt werden können.

Minimax unterstützt Sie bei der Vervollständigung Ihrer Unterlagen. 

Lösung

Damit Sie zukünftig alle Informationen schnell im Zugriff haben, führt Minimax eine Sichtung Ihrer vorhandenen Dokumente durch und erstellt aus Ihren Einzeldokumenten eine übersichtliche Gesamtdokumentation.

Diese Gesamtdokumentation umfasst unter anderem Installationsatteste, Einzel- und Übersichtszeichnungen zu Ihren Anlagen oder auch hydraulische Berechnungen für Rohrleitungsnetze.

Fehlen wichtige Informationen, erfassen wir diese durch eine örtliche Bestandsaufnahme. Falls notwendig können wir in diesem Zuge auch die Komponenten Ihrer Brandschutzanlage auf Funktionalität testen. Anschließend erhalten Sie eine vollständige Anlagendokumentation.

Alle Nachträge werden selbstverständlich mit CAD und anderer anerkannter Software erstellt. Darüber hinaus digitalisieren wir Ihre vorhandenen Altunterlagen. Somit haben Sie alle Informationen schnell elektronisch zur Hand und behalten stets den Überblick.

Leistungsumfang

  • Sichtung der vorhandenen Anlagendokumentation
  • Vergleich mit der tatsächlichen Installation vor Ort und Erfassung fehlender Informationen
  • Ggf. Funktionstest von Einzelkomponenten
  • Neuerstellung fehlender oder unvollständiger Zeichnungen, Berechnungen, Installationsatteste gemäß gültigen VdS-Richtlinien
  • Digitalisierung vorhandener Altunterlagen