... steht der Winter vor der Tür. Und was für Autos gilt, gilt auch für Sprinkleranlagen: Sie müssen winterfest gemacht werden!
Frostschäden sind keine Seltenheit bei wasserführenden Anlagen. Bei Sprinkleranlagen sind hauptsächlich die Strangrohre und die eingeschraubten Sprinkler betroffen. Deren Verschlusselemente können durch Frost so beschädigt werden, dass die Anlage nach dem Auftauen auslöst. Somit kann es infolge von Frostschäden nicht nur zu Ausfällen der Wasserlöschanlage kommen, sondern auch zu ungewollten Auslösungen und Wasserschäden. Auch in Trockenrohrnetzen können durch angesammeltes Kondenswasser Frostschäden entstehen.
Um diese Probleme zu vermeiden, reicht es nicht aus, nur die Sprinkleranlage selbst zu untersuchen. Besondere Beachtung gilt auch dem Umfeld: Sind Türen und Tore verschlossen? Sind die Heizungen in Betrieb? Wurden die Isolierungen und Wärmedämmungen korrekt ausgeführt? Sind alle Maueröffnungen verschlossen?
Aus diesem Grund sollten Sprinkleranlagen regelmäßig einem Winter-Check unterzogen werden.
Vor Beginn der Frostperiode kommt unser Service Techniker zu Ihnen, kontrolliert und entwässert Ihre Trockenrohrnetze, prüft für Sie, ob die Löschzentrale und die Nassrohre ausreichend beheizt oder durch Frostschutzmittel geschützt sind, und unterrichtet Ihre Mitarbeiter über regelmäßig durchzuführende Maßnahmen gemäß VdS-Merkblatt 2373. Darüber hinaus machen unsere Mitarbeiter mögliche Probleme ausfindig und unterbreiten Ihnen Vorschläge über geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Reparatur einer vorhandenen Rohrbegleitheizung. Bei Nassrohrnetzen sind der Einsatz von Frostschutzmittel oder die Installation einer Rohrbegleitheizung wichtige Elemente für den Frostschutz. Bei Trockenrohrnetzen sind oft zusätzliche Entleerungspunkte und der Ersatz von Entleerungsventilen durch Entwässerungseinheiten sinnvoll. Hier gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Rohre mit Stickstoff zu befüllen, um das Ansammeln von Kondenswasser zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Unser Winter-Check hilft somit, Ihre Sprinkleranlage sicher durch den Winter zu bringen. Durch Beachtung des VdS-Merkblatts 2373 erfüllen Sie außerdem Ihre Sorgfalts- und Betreiberpflicht.
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